Technische und kommerzielle Projekterfahrung erleichtert die Identifikation möglicher Konfliktlösungen!
1.Adjudicationsklauselz. B. im Bauvertrag vereinbart:- baubegleitend (”standing board”) - im konkreten Streitfall (“ad hoc”)2.Einleitung des Verfahrensauf Antrag einer Partei 3.Stellungnahmen der Parteien4.Prüfung und Bewertung durch den Adjudicator5.Versuch einer einvernehmli-chen Einigung unter Vermittlung des Adjudicators (wenn nicht ->)6.Entscheidung/Festlegung durch den Adjudicator -> Arbeiten werden auf Basis dieser Festlegung weitergeführt7.Im Falle von Widerspruch einer Partei -> (Schieds-) GerichtVerfahren der außergerichtli-chen Streitbeilegung in internationalen Bauprojekten AdjudicationMediation “Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus!” “Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand!”Vor Gericht geht sehr viel Zeit ins Land, selten ist die Entscheidung eindeutig, oft aber zu spät, um negative Auswirkungen auf das Bauvorhaben zu vermeiden.Die Alternative:Außergerichtliche Streitbeilegung!Problem überbrücken! 2 Seiten verbinden!Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung und Konfliktlösung 0. Mediationsvereinbarung:Abschluß einer -freiwilligen- Verein-barung unter den Parteien und dem Mediator sowie Verabredung einer Mediationsordnung mit Verfahrens-regeln 1. Eröffnung:Erläuterung des Verfahrensablaufes (Grundsätze, Regeln, Zeitrahmen,Entscheidungsbefugnisse ...)2. Information:Sichtweise der ParteienZusammenfassung und ggf. Konkretisierung des Konflikts3. Kommunikation:Auflösen der Standpunkte -> Erörterung der BeweggründeIdentifikation der Interessen4. Entwicklung einer freiwilligen Lösung mit Hilfe des Mediators 5. Abschluß einer Vereinbarung...eine klassische Ingenieursdisziplin!!!